Für wen die Beratung wichtig ist
Wer Pflegegeld bezieht, muss je nach Pflegegrad regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen.
Bei Pflegegrad 2 und 3 erfolgt er halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig, aber oft sehr hilfreich, um die Versorgung von Anfang an sauber zu strukturieren.
Wir nehmen uns Zeit, erklären die Anforderungen ruhig und sorgen dafür, dass Sie wissen, was als Nächstes wichtig ist.
Qualität sichern
Der Beratungseinsatz hilft dabei, die Pflegesituation realistisch einzuschätzen und bei Bedarf nachzusteuern.
Fristen einhalten
Wir behalten die üblichen Intervalle im Blick, damit kein Termin übersehen wird.
Verständlich erklärt
Wir sprechen nicht in Behördensprache, sondern so, dass Sie die nächsten Schritte nachvollziehen können.
Persönlich vor Ort
Der Termin findet auf Wunsch bei Ihnen zu Hause statt und ist damit besonders alltagsnah und bequem.